Ohne ein objektives Mengenkriterium befürchtet der Verband, „dass in Zukunft auch sämtliche industrielle und gewerbliche Abfallströme, wenn sie in Art und Zusammensetzung dem klassischen Hausmüll vergleichbar sind, von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (vor allem den Kommunen) zur ausschließlichen Entsorgung im Rahmen der „Daseinsvorsorge“ reklamiert bzw. mit Anschluss- und Benutzungszwängen belegt werden“. Dies würde die funktionierenden Märkte ohne zusätzlichen Umweltnutzen, aber mit höheren Kosten zerstören.
14