Bundesrat: 12 Monate Moratorium für HBCD

Auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat beschlossen, die Umsetzung der europäischen Vorgaben von Oktober um eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD ergänzen.
Mantelverordnung
Rudolpho-Duba, pixelio.de

Damit soll der Entsorgungsengpass für HBCD-Abfälle zunächst einmal behoben werden. Zugleich hätten die Fachgremien des Bundes und der Länder Zeit, die rechtskonforme und bundeseinheitliche Entsorgung von HBCD vorzubereiten.

Der Verordnungsantrag wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Der Bundesrat hat seine erforderliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf bereits im Voraus erteilt. Sollte die Bundesregierung die Verordnung wie vom Bundesrat vorgeschlagen erlassen, muss sie sie der Länderkammer nicht erneut vorlegen, sondern kann sie direkt in Kraft setzen. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt bedauert, dass der von Sachsen unterstützte Antrag des Saarlandes für eine dauerhafte Lösung zur künftigen Einstufung von Styropor-Abfällen keine Mehrheit gefunden hat.

„Mit dem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, der die im vorigen Jahr von der Länderkammer beschlossene Regelung der Abfallverzeichnis-Verordnung explizit für HBCD ab dem Jahr 2017 für zwölf Monate wieder aussetzt, haben wir zumindest einen Kompromiss gefunden und Zeit gewonnen, um eine tragfähige Lösung für die Styropor-Entsorgung zu erarbeiten. Natürlich hätte ich mir gewünscht, dass unser Antrag eine Mehrheit findet. Durch die getroffene Regelung erhalten wir aber die Möglichkeit, bundesweit einheitliche Regelungen zu erarbeiten, um eine rechtskonforme Entsorgung zu gewährleisten. Mehrere grün regierte Länder waren nicht bereit, eine Regelung, die keine Verbesserung für die Umwelt bringt, der Wirtschaft schadet, den Verbraucher zur Kasse bittet und sogar negative Auswirkungen auf den Klimaschutz hat, komplett rückgängig zu machen“, sagte Schmidt.

Auch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zeigte sich mit dem Kompromiss zufrieden. „Das ist eine gute Nachricht für den Wohnungsbau und für die vielen Dachdecker, deren Jobs sonst bedroht gewesen wären. Der Beschluss gibt den Handwerkern hoffentlich eine Atempause. Wir wollen diesen Beschluss schon kommende Woche im Kabinett bestätigen, damit er so schnell wie möglich in Kraft treten kann“, so die Ministerin. „Damit bekommen wir eine tragfähige Übergangslösung. Allerdings bleiben alle Beteiligten in der Pflicht, an einer dauerhaften Lösung zu arbeiten. Wir werden noch im Januar zu einer Bund/Länder-Sitzung einladen, bei denen die chemikalien-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Fragestellungen erörtert werden sollen. Unser Ziel bleibt, Lösungen zu entwickeln, die dauerhaft tragfähig sind. Jetzt müssen alle Beteiligten schnell daran arbeiten, diese Problematik, die künftig auch andere Stoffe betreffen wird, realistisch, rechtssicher und umweltverträglich zu lösen.

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