BDE warnt vor Engpässen bei Dämmstoffentsorgung

Nach einer Neuregelung der Verordnung zu persistent organic pollutants (POP-Verordnung) warnt der BDE vor dramatischen Auswirkungen auf die Entsorgung von Dämmstoffen.
Andreas Nikelski, pixelio.de

Ab dem 30.09.2016 gilt die Verordnung (EU) 2016/460 vom 30.03.2016 zur Änderung der Anhänge IV und V der POP-Verordnung. Darin wird der Stoff Hexabromcyclododecan (HBCD) mit einer Konzentrationsgrenze von 1 000 mg/kg gelistet und gilt damit als gefährlicher Abfall im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung. HBCD wird in der Dämmstoffindustrie als Brandschutzmittel verwendet und findet sich in nahezu allen verbauten Dämmmaterialien.

BDE-Präsident Peter Kurth sagte: „Die Folge ist, dass HBCD ab dem 30.09.2016 nicht mehr wie bisher in herkömmlichen Müllverbrennungsanlagen mitverbrannt werden darf. Diese Entwicklung ist deshalb dramatisch, weil so der Entsorgungsweg für mehrere hunderttausend Tonnen Dämmstoffabfall pro Jahr verschlossen wird.“

Schon jetzt weigerten sich einige Entsorgungsunternehmen, HBCD-haltige Dämmstoffe anzunehmen, so Kurth weiter. Der BDE fordere deshalb eine kurzfristige in der Praxis funktionierende Lösung, um die bislang reibungslose Entsorgung auch weiterhin rechtssicher zu gewährleisten.

Über die bevorstehenden Entsorgungsengpässe hatte der Verband die Umwelt- und Wirtschaftsminister der Länder in einem Schreiben Anfang September hingewiesen.

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