Recyclinggerechtes Design im Wertstoffgesetz

Wirtschaft erarbeitet Rahmenkriterien zur Umsetzung
Domsen, pixelio.de

Für das Wertstoffgesetz werden zwar höhere und anspruchsvollere Verwertungsquoten vorgegeben, doch die Regelung setzt laut dem Zentralen Wertstoffregister schon beim Produktdesign an: Konsequenterweise soll die ökologische Produktgestaltung belohnt werden. Das stärke den Kreislaufgedanken und wird daher von den Experten der Verpackungsindustrie, des Handels, der Hersteller und der Recyclingbranche begrüßt.

Im Projekt „Zentrales Wertstoffregister“ hat der Expertenkreis III
„Recyclinggerechtes Design“ den Gedanken aufgenommen und in einer ersten Ausarbeitung Grundgedanken zu dieser Thematik formuliert. Dabei werde das recyclinggerechte Design von Verpackungen und stoffgleichen Waren als ein Element des Ökodesigns gesehen. Bei der Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zu diesem Ökodesign-Element sei zu beachten,
dass sie in der Gesamtbetrachtung ökologisch sinnvoll sind.

Das Ziel, die Verfügbarkeit von Recyclingmaterial in Quantität und
Qualität zu erhöhen, kann über mehrere Wege erreicht werden, die nur in der Kombination optimal wirken, heißt es weiter. Verbraucheraufklärung und Sammelinfrastruktur vor Ort, die Verbesserung von Sortier- und Recyclingtechnologien, anspruchsvolle Quoten und natürlich das Design der Verpackung/der Ware spielten zentrale Rollen.

„Verbraucher brauchen klare Anreize. Denn sie sortieren Verpackungen, die erkennbar recyclinggerecht gestaltet sind, eher in die richtigen Sammelsysteme und könnten so entscheidend zur Verbesserung der bestehenden Verwertungserfolge beitragen“, erklärt Gunda Rachut,
Geschäftsführerin der Projektgesellschaft Zentrale Wertstoffstelle,
zu der der Expertenkreis gehört. „Mit einer Erweiterung des ‚blauen Engels‘ könnte man beispielsweise über ökologisches Design informieren“.

Der Expertenkreis „Recyclinggerechtes Design“ legt Wert auf
unbürokratische und kostengünstige Lösungen. Bei der Verpackung von Mineralwässern und Erfrischungsgetränken in PET-Flaschen sowie anderen Verpackungstypen wurden auf diese Weise bereits eine Reihe von ökologischen Verbesserungen und Vereinfachungen erzielt, die dem Recycling zugutegekommen sind, heißt es in der Mitteilung Die Ausgestaltung der Regelungen sollte im engen Austausch im Rahmen der Zentralen Stelle mit dem Umweltbundesamt und den Wirtschaftsbeteiligten erfolgen.

Nach Ansicht des Expertenkreises ist das Wertstoffgesetz im Hinblick auf die Ganzheitlichkeit positiv zu sehen: „Dies zeigt einmal mehr, dass mit dem WertstoffG eine ganzheitlichere Dimension der Kreislaufwirtschaft erreicht werden kann. Durch die Einbeziehung des Produktdesigns wird der Sekundärrohstoffeinsatz deutlich forciert“, erklärt Ulrich Schlotter, Leiter des Expertenkreises III im Projekt „Zentrales Wertstoff-Register“ und Leiter Projekte bei der BKV GmbH.

Eine Reihe weiterer Konkretisierungen wird im Referentenentwurf des federführenden Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) erwartet, der noch vor der Sommerpause vorgelegt werden soll.

Das Papier des Expertenkreises III kann auf der Webseite des
Projektes Zentrales Wertstoff-Register unter „Aktuelles“
heruntergeladen werden (www.zentrales-wertstoffregister.de).

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