Papierindustrie in Bayern spürt leichten Aufwind

In seiner Rede auf der Jahrestagung des Arbeitgeberverbands Bayerischer Papierfabriken (ABP) und des Verbands Bayerischer Papierfabriken (VBP) zog Vorstandsvorsitzender Jürgen Schaller eine positive Bilanz.
C. Nöhren, pixelio.de

„Die Produktion zieht spürbar an. Viele Betriebe arbeiten mit Hochdruck an der Entwicklung neuer Papiersorten und Anwendungen. Und auch in der Ausbildung ist die Papierindustrie top.“ Mit Blick auf die Herausforderung der Fachkräftesicherung betonte Schaller, der auch geschäftsführender Gesellschafter der Carl Macher GmbH & Co. KG ist: „Wir müssen die Attraktivität unserer Branche für ambitionierte Jugendliche, die ein Ingenieurstudium ergreifen möchten, noch besser vermitteln. Die Anzahl der Studienanfänger für das Fach Papiertechnik ist bundesweit zu niedrig.“

Laut Schaller konnte die bayerische Papierindustrie ihre Produktion im Jahr 2015 um 4,3 Prozent steigern. Der Absatz zog mit 5,2 Prozent noch etwas stärker an. Der Vorstandsvorsitzende machte aber deutlich, dass die Branche auch im Jahr 2016 vor der Herausforderung steht, die starke Stellung der Werke in Deutschland und Bayern im internationalen Umfeld trotz Überkapazitäten zu behaupten. „Hinzu kommt die wachsende Verunsicherung darüber, ob die deutsche Wirtschaft angesichts der zunehmenden konjunkturellen Risiken auf Wachstumskurs bleibt“, so Schaller. Vor diesem Hintergrund unterstrich er die entscheidende Bedeutung einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung für die Wettbewerbsfähigkeit der Branche, heißt es in der Erklärung der Bayerischen Papierverbände. „Energiepolitik ist Standortpolitik. Und die Besondere Ausgleichsregelung im Erneuerbare Energien Gesetz ist die Lebensversicherung der Papierindustrie sowie der energieintensiven Industrien in Deutschland überhaupt.“

In der Podiumsdiskussion mit Dr. Thorsten Arl, Hauptgeschäftsführer des ABP/VBP, und Seppel Kraus, Landesbezirksleiter Bayern der Gewerkschaft IGBCE, stellte Schaller die Rolle von Werkverträgen als Basis global aufgestellter Wertschöpfungsketten heraus, heißt es weiter. „Werkverträge sichern die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Schein-Werk- und -Dienstverträge sind bereits nach geltendem Recht verboten. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben reichen aus. Jede weitere Einengung würde die Unternehmen auf ihren Weg in die Industrie 4.0 behindern.“

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