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Scholz erreicht Stundung der Zinszahlungen

Vorbehaltlich einer Zustimmung durch das zuständige Gericht werden die Zinszahlungen statt am 8. März erst am 31. Mai fällig.
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Wie die Scholz Holding in einer Pressemeldung erklärte, habe man sich mit der gerichtlich bestellten Kuratorin für die Inhaber-Schuldverschreibung entsprechend geeinigt.

Aus Sicht der Geschäftsführung der Scholz Holding schaffe die Stundung der Zinszahlung die notwendige Stabilität, um die Verhandlungen über eine einvernehmliche außergerichtliche Restrukturierung der Kapital- und Schulden-Struktur sowie über den Investorenprozess fortzusetzen.

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