AGVU: Entschließungsantrag der Länder zum Wertstoffgesetz konzeptionslos und oberflächlich

Der im Umwelt-, Innen- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates abgestimmte „Entschließungsantrag zum Wertstoffgesetz“ reduziert nach Auffassung der AGVU die Hersteller auf reine Zahler ohne jede Gestaltungsmöglichkeit und Kontrolle. Er enthalte zudem zusammenhanglose Vorschläge.

Der Entschließungsantrag für ein „effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz“ gefährdet nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) alle ökologischen Leistungen des Dualen Systems zur Erfassung und Verwertung von Verpackungen und hebele die Produzentenverantwortung der privaten Wirtschaft aus.

„Nur über den Wettbewerb bei der Erfassung und Verwertung auf der Ebene der Systembeteiligung können die ökologischen Ziele im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft effizient und kontrollierbar umgesetzt werden,“ erklärt der Vorsitzende der AGVU, Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Delfmann. „Daher sind die Landesregierungen gut beraten, dem Entschließungsantrag nicht zuzustimmen“.

Seit über 20 Jahren habe die Wirtschaft ein effizientes und gut funktionierendes System aufgebaut, für das Deutschland weltweit Anerkennung erhalte. Ein Wertstoffgesetz biete nun die Chance zur Weiterentwicklung für noch mehr Ressourcenschutz und Ressourceneffizienz. Dafür seien die Vorschläge aus dem Entschließungsantrag ungeeignet. Anreize, die ein nachhaltiges und ressourceneffizientes Agieren auf Seiten der Wirtschaft fördern, seien nicht erkennbar.

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