Landwirtschaftsministerium verzögert Beschlussfassung zur AwSV

Das Ministerium befürchtet massive zusätzliche Kosten für Anlagenbetreiber.

Am 23.05.2014 hat der Bundesrat einen Maßgabenbeschluss zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) getroffen, wonach feste Gemische nicht per se als wassergefährdend eingestuft werden. Ferner sollen künftig bundesweit einheitliche Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) gelten.
Gegen diese Forderung des Bundesrates sperrt sich laut BDE derzeit das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). Das Agrarressort dränge in den anstehenden Gesprächen mit dem Bundesumweltministerium (BMUB), die Maßgaben der Länderkammer nicht in Kraft zu setzen. Das BMEL begründe seine Haltung mit massiven zusätzlichen Kosten, die durch verschärfte Anforderungen auf die Anlagenbetreiber zukommen könnten. Insbesondere die drohende nachträgliche Leckageerkennung für bestehende Anlagen sei unzumutbar. Der BDE appelliert mit Nachdruck, den Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung schnell zu Ende zu bringen, damit es endlich zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommt.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Der BDE begrüßt grundsätzlich den Ansatz, eine bundeseinheitliche Verordnung zu schaffen, die den Flickenteppich der Landesregelungen ablöst. Eine solche Regelung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, darüber sollten sich alle Betroffenen im Klaren sein, wird über kurz oder lang kommen. Gemeinsam mit anderen Verbänden ist es dem BDE gelungen, existenzgefährdende Erfüllungspflichten, wie etwa die grundsätzliche Einstufung fester Gemische als wassergefährdend, zu verhindern. Nicht alle Regelungen gefallen uns, das Risiko einer völlig neuen Verordnung sollten die Beteiligten jedoch nicht eingehen.“

Für die weiteren Beratungen hat das BMEL das BMUB darum gebeten, über den Umgang mit den Maßgaben des Bundesrates präzise und belastbare Schätzungen zu den Kosten für den Agrarsektor abzugeben.

Derzeit befinden sich die vier von der AwSV betroffenen Ministerien (BMUB, BMWi, BMVI, BMEL) in den Ressortabstimmungen. Lehnt die Bundesregierung den Maßgabenbeschluss des Bundesrates ab, wäre die AwSV in Gänze neu auf den Weg zu bringen.

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