Neues Landeskreislaufwirtschaftsgesetz tritt in Rheinland-Pfalz in Kraft

Zu Beginn des neuen Jahres ist in Rheinland-Pfalz das neue Landeskreislaufwirtschaftsgesetz wirksam geworden. Eine Neuerung betrifft die Vergabekriterien bei öffentlichen Aufträgen.

So soll laut Mitteilung bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand zukünftig die Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten als offizielles Vergabekriterium beachtet werden. Dies soll längerfristig die Marktchancen von Recyclingprodukten erhöhen.

Weiterhin sollen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der öffentlich-rechtlichen Entsorgung in Zukunft nicht nur die Sicherheit der Entsorgung gewährleisten. Sie sollen auch die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Abfälle als Sekundärrohstoffe in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. So solle über das so genannte Stoffstrommanagement zum Beispiel Altpapier flächendeckend gesammelt und der Papierindustrie zugeleitet werden. Bioabfälle werden demnach über die grüne Tonne gesammelt und in Biogas umgewandelt. Auch Altmetalle, alte Elektrogeräte, Altkunststoffe usw. sollen einer erneuten Verwendung zugeführt werden.

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