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Besteuerung von Ersatzbrennstoffen weiter auf dem Prüfstand

In den vergangenen Jahren gab es einige Bemühungen des Finanzministeriums, die Besteuerung heizwertreicher Abfälle praxisgerechter zu gestalten. Kaum hat man sich in der Abfallwirtschaft einigermaßen daran gewöhnt, soll auf EU-Ebene die Energiesteuerrichtlinie erneut novelliert werden.
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Nicht zuletzt um die Besteuerung von Ersatzbrennstoffen vollzugstauglicher zu machen, legte der Gesetzgeber im Jahre 2010 einen Referentenentwurf zur Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung vor. Danach werden kohlenwasserstoffhaltige Abfälle, die der Energieerzeugung dienen, entsprechend ihres Energiegehaltes besteuert, wenn diese als Heizstoff angeboten oder verwendet werden. Zu diesem Zweck wurde ein eigener Steuertarif geschaffen.

Obwohl das Bundesfinanzministerium in mehreren Schreiben praktische Tipps zum Vollzug der neuen Regelung gibt, führt diese auf den ersten Blick einfache Regelung in der Praxis zu einem erheblichen Mehraufwand. Eines der Hauptprobleme ist dabei die Bestimmung des durchschnittlichen Heizwertes, den der Steuerpflichtige entweder monatlich je Verbrennungslinie oder bezogen auf einzelne beziehungsweise mehrere Abfalllieferungen ermittelt.

Lesen Sie in der heute erscheinenden aktuellen Ausgabe des RECYCLING magazin, was bei der Besteuerung heizwertreicher Abfälle zu beachten ist.

Quelle: RM 06/2013, whe

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