Baden-Württemberg prüft Vorgehen gegen Elektro- und Elektronikhersteller

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz macht detaillierte Vorschriften darüber, wie Wiederverwendung, Demontage und stoffliche Verwertung bei der Gestaltung von Geräten zu berücksichtigen sind. „Doch konkret durchgesetzt hat das bislang noch niemand. Das soll sich nun ändern“, hat Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller heute erklärt.

Ein Forschungsvorhaben soll nun die Recyclingfähigkeit von Geräten feststellen. Unter anderem wird den Fragen nachgegangen, ob die am Markt erhältlichen Elektro- und Elektronikgeräte wie Smartphones oder Rasierapparate verschiedener Hersteller ausreichend recyclingfähig sind? Oder ob durch die Bauweise moderner Geräte der Ersatz einzelner defekter Bauteile verhindert und so die Lebenszeit des ganzen Gerätes unnötig verkürzt wird oder ob die Hersteller ohne Not das Recycling der Geräte durch das feste Verbauen von Akkus oder die Konstruktion der Geräte erschweren?

Das Sachverständigenbüro Cyclos GmbH werde die Fragen in einem Forschungsvorhaben für das Umweltministerium Baden-Württemberg konkret untersuchen und dabei ein Prüfmuster entwickeln, das eine rechtssichere „erste Beurteilung“ der Geräte ermögliche, sagte Umweltminister Untersteller.

Sollte sich herausstellen, dass die Anforderungen des Paragrafen 4 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes nicht eingehalten werden, werde das Ministerium ein Verwaltungsverfahren gegen die betreffenden Hersteller prüfen. Die Untersuchung solle bis zur Sommerpause abgeschlossen sein. „Außerdem werden wir uns bei der anstehenden Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetz dafür einsetzen, dass Verstöße gegen Paragraf 4 künftig auch mit einem Bußgeld geahndet werden können“, kündigte Franz Untersteller an.

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