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BDSV befürwortet Petition gegen das KrWG

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geändert oder gelockert wird. Insbesondere die Paragraphen 17 und 18.“ So heißt es in einer aktuellen Petition für eine Änderung des KrWG. Die BDSV befürwortet diese Petition.
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„Eine Änderung des Paragraphen 18 des KrWG sollte beschlossen werden, da dieser einen Eingriff in die freie Marktwirtschaft darstellt“, lautet die Begründung der Petition, die von der openPetition, einer „Plattform für Bürgerinitiativen, Petitionen und Kampagnen“, getragen wird.

Da in der Regel die Behörde über eine Genehmigung entscheide, die auch gleichzeitig als Konkurrent in der Wertstoffsammlung auftrete, werde hier eine Monopolisierung der Kommunen gegenüber den privaten Entsorgern praktiziert. „ Das bedeutet für viele Kleinbetriebe das Ende und wird tausende Arbeitsplätze kosten“, warnt der Initiator der laufenden Petition. Bislang hat die offene Petition knapp über 500 Unterstützer gefunden.

„Das mit der offenen Petition verfolgte Anliegen – Rücknahme aller Vorschriften in dem seit dem 01. Juni 2012 geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz, durch die die vormals erlaubte Betätigung gewerblicher Sammler eingeschränkt wird – entspricht der Verbandspolitik der BDSV und wird von uns unterstützt“, schreibt die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) in ihrem Newsletter.

Falls sich BDSV-Mitglieder dazu entschließen sollten, die Petition zu unterzeichnen, würde es sich um eine geeignete Unterstützung beziehungsweise Flankierung der Verbandsaktivitäten handeln, unterstreicht die BDSV.

Unter folgendem Link finden Sie die Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-des-kreislaufwirtschaftsgesetzes-insbesondere-17-und-18

Quelle: BDSV, eigene

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