Kabinett verabschiedet neues Mess- und Eichgesetz

Die Bundesregierung hat am 16.01.2013 ein neues Mess- und Eichgesetz verabschiedet. Gleichzeitig wurden die Vorschriften über das Inverkehrbringen von Messgeräten liberalisiert und die amtliche Ersteichung abgeschafft.

Wie es in einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums dazu heißt, löst das neue „Mess- und Eichgesetz“ das bisherige Eichgesetz ab. Dabei soll das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens nicht nur beibehalten werden, sondern durch eine Verbesserung der Vorschriften über die behördliche Überwachung stärker akzentuiert werden.

Das gesetzliche Messwesen kann jeden einzelnen im Alltag betreffen, denn mit dem Gesetz wird die Richtigkeit von Messungen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr gewährleistet.

Das neue Gesetz soll dazu beitragen, dass hochwertige neue und innovative Messgeräte auf dem Markt bereitgestellt werden. Künftig gelten einheitliche Regeln für den Marktzutritt von Messgeräten, unabhängig davon, ob das jeweilige Messgerät europäisch oder national geregelt ist.

Das Regelungssystem wurde zudem darauf ausgerichtet, auch zukünftige technologische Entwicklungen zeitnah und angemessen erfassen zu können. Die Übereinstimmung von Messgeräten mit den gesetzlichen Anforderungen darf nun generell von unabhängigen privaten Konformitätsbewertungsstellen beurteilt werden. Dies soll der Rechtsvereinfachung dienen.

Zugleich ist im Gesetz ein engmaschiges System zur Überwachung der Arbeit der Konformitätsbewertungsstellen verankert. Damit soll die behördliche Überwachung erleichtert werden.

Die Aufgaben der Nacheichung von Messgeräten sollen auch zukünftig den Eichbehörden der Länder und den staatlich anerkannten Prüfstellen im bisherigen Umfang vorbehalten bleiben.

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