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Die EU will die Beurteilung der Gefährlichkeit von Abfallgemischen am neuen Chemikalienrecht ausrichten. Kritiker befürchten, dass die von der EU-Kommission bevorzugte 1:1-Umsetzung die Verwertung großer Abfallströme erschwert. Deutschland fordert eine Folgenabschätzung.
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Welche Abfälle sind gefährlich, welche nicht? Die Beantwortung dieser Frage ist in der Abfallwirtschaft von großer Bedeutung. Denn anders als nicht gefährliche Abfälle unterliegen gefährliche Abfälle einem aufwendigen Überwachungssystem, so dass sie nur unter hohen Auflagen – wenn überhaupt – verwertet werden können.

Um so erstaunlicher ist es, dass die EU scheinbar ohne Zeitnot ein Rechtsetzungsverfahren durch die politischen Instanzen peitscht, das die Einstufung der Gefährlichkeit von Abfallgemischen auf eine ganz neue Basis stellt, und damit unter Umständen die Verwertung großer Abfallströme wie beispielsweise Schlacken gefährdet.

Lesen Sie hierzu mehr im RECYCLING magazin 01, das am 14. Januar erscheint.

Quelle: RM 01/2013

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