RCO Recycling-Centrum erzielt Erfolg vor Gericht

Die im Januar verfügte Stilllegung der von der RCO Recycling-Centrum Bad Klosterlausnitz betriebenen Ersatzbrennstoffanlage (EBS) darf nicht vollstreckt werden. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Gera getroffen. Das Gericht hat damit einem Rechtsschutzersuchen des Unternehmens stattgegeben.

Das Verwaltungsgericht hob laut „Ostthüringer Zeitung“ hervor, dass die Vollstreckung der Stilllegungsverfügung unbillig sein könnte, weil die zuständigen Behörden die Ersatzbrennstoffanlage jahrelang nicht beanstandet hätten. Zudem habe die RCO Recycling-Centrum GmbH im Laufe dieses Jahres umfangreiche Emissionsschutzmaßnahmen umgesetzt. Ein Ablehnen des Genehmigungsantrages könnte sogar rechtswidrig sein. Damit hat die RCO Recycling-Centrum eine einstweilige Verfügung erreicht.

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