Neue Übergangsfrist für Gelangensbestätigung

Für die Einführung der Gelangensbestätigung als Nachweis für Umsatzsteuerfreiheit bei Warenlieferungen ins EU-Ausland gilt eine neue Übergangsfrist. Wie der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) berichtet, gilt die Frist nun bis zum 1. Juli 2013.

Es liege bereits ein neuer Entwurf für die Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung vor, der bis dahin in Kraft treten und einfachere Nachweisregelungen schaffen soll, so der bvse. Die Einführung der Gelangensbestätigung sollte eigentlich bereits am 1. Januar 2012 in Kraft treten. . Wegen rechtlicher Bedenken und Protesten – auch aus der Entsorgungswirtschaft – seiendiese verschoben worden, zuletzt auf das Jahresende.

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