Änderung des Wettbewerbsrechts muss ins Vermittlungsverfahren

Die Bundesländer haben heute ein Gesetz zur Änderung des Wettbewerbsrechts in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dadurch wollen sie laut Bundesrat unter anderem erreichen, dass in Bezug auf öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge keine kartellrechtliche Missbrauchskontrolle stattfindet.

Das Gesetz soll die wettbewerblichen Rahmenbedingungen – insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und des Verfahrens bei Kartellverstößen – modernisieren und optimieren.

Der Bundesrat möchte auch klarstellen, dass die mit einer kommunalen Gebietsreform einhergehende Zusammenlegung von öffentlichen Einrichtungen und Betrieben nicht der kartellrechtlichen Fusionskontrolle unterliegt.

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