„Die ARA bestätigt den Erhalt einer Einstweiligen Verfügung, nach der es dem Unternehmen vorläufig untersagt ist, die Erweiterung des Tarifangebots wie ursprünglich geplant umzusetzen“ teilte das Unternehmen mit.
Der Mitbewerber am Markt Reclay UFH begrüßte die Entscheidung des Gerichtes. Gemeinsam mit Interseroh Austria hatte Reclay UFH die Klage in Wien eingereicht. „Damit hat das Gericht unsere Argumentation bestätigt, dass mit diesem Tarifkonzept selektiv Kunden der Mitbewerber schlechter gestellt würden“, sagt Christian Keri, Geschäftsführer der Reclay UFH.
ARA hatte im Mai angekündigt, das Tarifangebot zu erweitern und getrennte Tarife für im Haushalt oder Gewerbe anfallende Verpackungen einzuführen. Damit sollte nach eigenen Angaben den völlig unterschiedlichen Kostenstrukturen im Haushalts- und Gewerbebereich Rechnung getragen werden. Von Seiten anderer Akteure auf dem Markt wurde die Ankündigung kritisch aufgenommen: „Das geplante ARA-Tarifkonzept hätte den Wettbewerb im Markt der Verpackungsentsorgung in Österreich zum Erliegen gebracht. Kunden wären genötigt geworden, sowohl gewerbliche als auch im Haushalt anfallende Verpackungen über die ARA zu entsorgen, da sonst ein Strafzuschlag angefallen wäre“, sagt Christian Keri.
„Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis“, kommentierte ARA Vorstand Werner Knausz. „Schließlich haben wir uns in den beinahe 20 Jahren seit unserer Gründung stets rechtskonform verhalten und werden dies auch in Zukunft tun. Unabhängig davon prüfen wir im Interesse unserer Kunden die weitere Vorgangsweise.“ Das Handelsgericht Wien halte laut ARA in seiner Einstweiligen Verfügung aber auch fest, dass der ARA mit dieser Entscheidung keinesfalls grundsätzlich eine Änderung ihrer Tarife oder die Einführung eines neuen Tarifmodells untersagt werden soll.