VerpackV für PPK verzichtbar?

Das Recycling von Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton ist so lukrativ, dass der Stoffstrom aus der Verpackungsverordung herausgenommen werden kann. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts.

Die Rechnung ist einfach: Wenn eine wirtschaftliche Leistung ein Verlustgeschäft ist, dann muss diese Tätigkeit bezuschusst werden, sonst führt sie keiner aus. Durch Subventionen oder Abgaben beispielsweise. Was passiert aber, wenn sich zumindest ein Teil dieses Marktes derart wandelt, dass seine Regulierung nicht mehr nötig ist? Ab wann verzichtet man auf Zahlungen, deren Fluss aufwendig verwaltet werden muss, und überlässt den Markt sich selbst?

Immer wieder wird gefordert, das Regelwerk – die Verpackungsverordnung –abzuschaffen und die Entsorgung neu zu gestalten. Das Gegenargument lautet, dass der Markt ohne die Lizenzierung nicht funktioniert. Doch gilt das nach wie vor für alle Verpackungsarten, die in der Verordnung geregelt sind? Gerade Papier, Pappe und Karton (PPK)erlösen inzwischen viel.

Den kompletten Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des RECYCLING magazin, die am Montag, den 23. Juli erscheint.

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