DUH: Elektrohandel verstößt gegen EU-Recht

Deutsche Elektromärkte, Kauf- und Möbelhäuser informieren ihre Kunden noch immer unzureichend beim Kauf oder bei der Rückgabe von LED- und Energiesparlampen. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nach einer Untersuchung in acht Bundesländern.

„Die bei insgesamt 68 Testbesuchen festgestellten Verbraucherinformationen entsprachen meist nur Minimalanforderungen. In 20 Prozent der Geschäfte wurde die nach EU-Recht vorgeschriebene Rückgabemöglichkeit für Altlampen verweigert. Besonders negativ fielen bei den Testbesuchen Filialen der Unternehmensketten ProMarkt und XXL Möbelhäuser auf“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nur einen von fünf Bewertungssternen hätten die Filialen von Mediamarkt, Innova, Karstadt, Roller und Galeria Kaufhof erhalten. Lediglich drei Unternehmen (Conrad, Möbel Kraft und Möbel Höffner) hätten mit vier Sternen die zweithöchste Bewertung erhalten.

Für die sehr niedrige nationale Sammelquote bei ausgedienten Energiesparlampen in Deutschland – bei Privathaushalten sind es geschätzt unter 10 Prozent – macht die DUH auch den Handel verantwortlich, der dem Verbraucher seinen Anspruch auf Rückgabe der quecksilberhaltigen Altgeräte verweigere. Resch fordert deshalb neben einer verbesserten Sammlung bei kommunalen Recycling- und Schadstoffhöfen, etwa durch angepasste Öffnungszeiten, die Rücknahmepflicht des Handels für alte Energiesparlampen konsequent durchzusetzen.

Im Durchschnitt erreichten die überprüften Märkte und Kaufhäuser nach DUH-Angaben nur 42 Prozent der Maximalpunktzahl. Damit habe die Mehrheit die Kriterien der DUH hinsichtlich einer ausreichenden Kundeninformation nicht erfüllt. Dass diese in der Praxis durchaus problemlos und ohne wirtschaftliche Nachteile umsetzbar seien, zeigten zwei Filialen des Elektronikhändlers Conrad. Beide hätten eine Top-Bewertung von fünf Sternen erreicht.

Gleichzeitig habe es unter den getesteten Händlern große Qualitätsunterschiede bei der Beratung und Rücknahme von LED- und Energiesparlampen gegeben. Alarmierend findet die DUH die Tatsache, dass jedes fünfte Geschäft eine Rückgabe auch auf direkte Nachfrage grundsätzlich verweigert hätte. Ebenso viele der getesteten Handelsunternehmen informierten die Kunden nicht korrekt über die Rückgabemöglichkeit.

“Ordentliche Verbraucherinformation fehlt nach wie vor“

Nur 32 Prozent der besuchten Geschäfte böten ihren Kunden ausdrücklich die Rücknahme von alten LED- und Energiesparlampen an und informierten darüber verbraucherfreundlich mit deutlich sichtbar aufgestellten, gekennzeichneten Sammelbehältern. Insgesamt sei nur in 60 Prozent der Geschäfte die Rückgabe problemlos möglich gewesen. Entweder habe ein Sammelbehälter bereitgestanden oder ein Hinweisschild habe angezeigt, wo die Lampen abgegeben werden können oder die Lampe wurde auf Nachfrage bei einem Mitarbeiter zurückgenommen.

„Während die freiwillige Sammlung von Energiesparlampen im Handel langsam zunimmt, fehlt nach wie vor eine ordentliche Verbraucherinformation. Das ist besonders ärgerlich, weil gerade beim Neukauf einer Energiesparlampe der Informationsbedarf meist hoch ist, die Beratung aber mangelhaft bleibt“, sagt Franziska Müller, Projektmanagerin Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Der Service-Check der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation überprüft laut DUH, ob und in welchem Umfang der Handel Kundeninformationen zu LED- und Energiesparlampen sowie deren Rückgabemöglichkeiten bereitstellt. Am Ende ihres Lebenszyklus‘ dürfen LED- und Gasentladungslampen entsprechend dem Elektrogerätegesetz (ElektroG) nicht im Hausmüll entsorgt, sondern müssen getrennt gesammelt werden.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.