Ende der Abfalleigenschaft: Kunststoffspezifische Lösungen nötig

In Sachen EU-Chemikalienverordnung REACh und GHS wirft das Recycling von Kunststoffen gegenüber anderen Branchen spezielle Probleme und Fragestellungen auf. Dafür müssten kunststoffspezifische Lösungen gefunden werden. Das fordert die Wirtschaftsvereinigung Kunststoff (WVK) in einem Positionspapier zum Ende der Abfalleigenschaft von Kunststoffen. Davon hänge auch die Verpflichtungen der Kunststoffrecycler nach REACh und GHS ab.

„Die Kunststoffindustrie in Deutschland unterstützt alle Ansätze, die dazu dienen Kunststoffabfälle möglichst vollständig, hochwertig und öko-effizient zu verwerten“, heißt es im Vorwort der Stellungnahme. In Deutschland hätten entsprechende Rahmensetzungen und die Innovationen der Marktteilnehmer erreicht, dass heute nahezu alle Kunststoffabfälle als Ressourcen genutzt würden und die Deponierung von Kunststoffabfällen weitgehend der Vergangenheit angehöre. „Für diese Erfolge ist – neben politischen und rechtlichen Rahmensetzungen für Sicherheit, Umweltschutz und Ressourceneffizienz – Qualität ein entscheidender Faktor.“ Die Wirtschaftsvereinigung der deutschen Kunststofferzeuger, -verarbeiter und –maschinenbauer unterstützt damit auch Qualitätsstandards für das Recycling.

Denn der Begriff „Qualität“ umfasse sowohl das praktische Handeln der an einer Verwertungskette Beteiligten, als auch die rechts- und marktkonformen Eigenschaften von aus Abfällen generierten Fraktionen für die stoffliche oder energetische Verwertung. Aus einer umfassenden Perspektive könne bei heute verfügbaren Techniken und gegebenen Abfallströmen nur durch einen unter Ökoeffizienzgesichtspunkten optimierten Mix aus unterschiedlichen Verwertungswegen ein Optimum bei der Nutzung von Kunststoffabfällen erreicht werden, ist die WVK überzeugt.

Zudem sehe die Kunststoffindustrie in einer stringenten und EU-einheitlichen Umsetzung des „Qualitätsansatzes“ ein einfaches und effizientes Konzept zur sachgerechten Beschreibung des „Endes der Abfalleigenschaften“ für Kunststoffabfälle. Hierbei sollten, so heißt es im Positionspapier, bestehende rechtliche Regelungen den Rahmen, sowie bestehende, gegebenfalls anzupassende Normen die Grundlage für eine Implementierung bilden. „Gesonderte und gegebenfalls weiterführende Detailregelungen sind aus Sicht der Kunststoffindustrie dann überflüssig und unter Umständen sogar kontraproduktiv.“ Ein solcher Ansatz erhalte die für weitere Innovationen notwendigen Freiräume für die wirtschaftlichen Akteure bei der Kunststoffverwertung; er nutzt Marktkräfte und befördert den Wettbewerb als wesentliche Treiber für Entwicklungen.

Aus Sicht der Kunststoffindustrie in Deutschland sollten daher Definitionen zum Ende der Abfalleigenschaften auf bestehenden Rechtssetzungen aufbauen, schlussfolgert die WVK in ihrem Positionspapier. „Die REACh- und die CLP-Richtlinie haben hierbei zentrale Bedeutung.“ Weitergehender Detailregelungen, etwa hinsichtlich der Abfallarten, der Behandlung oder ähnliches bedürfe es nicht.

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