Eine Geld- statt einer Haftstrafe habe die Berufungskammer am Montag deshalb verhängt, weil der ehemalige AWG-Geschäftsführer ein Geständnis abgelegt hatte, führt die Zeitung weiter aus. Nach zehn Jahren ist damit das Verfahren endgültig ad acta gelegt worden. 2001 hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihre Ermittlungen gestartet. Dem AWG-Chef Jürgen Hermann sei damals Untreue und Vorteilsannahme zu Lasten des Landkreises vorgeworfen worfen.
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