BDSV: Neuer Versicherungspartner für Schäden aus Schrottlieferungen

Der Schrottverband BDSV wechselt zu einem neuen Versicherungspartner. Schäden von Stahlwerken und Gießereien, die ihnen aus explosiven und radioaktiv kontaminierten Schrottlieferungen entstehen, werden ab dem 1. Januar 2011 von der Stuttgarter Maklergruppe Marsh GmbH betreut.

Wie die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen heute mitteilt, hat die BDSV nach Einholung der Voten ihres Marktausschusses und weiteren Arbeitsgremien beschlossen, sich von ihrem bisherigen Partner AON Jauch & Hübener, Mülheim, zu trennen. Laut BDSV ist der führende Versicherer des neuen Vertragspartners Marsh mit 70 Prozent die Chartis Europe S.A. in Frankfurt.

Zum Hintergrund: Seit über 40 Jahren gibt es zwei grundlegende Versicherungsabkommen – das sogenannte Kölner Abkommen und das sogenannte Düsseldorfer Abkommen. Es handelt sich um Haftpflichtversicherungen, die Händler bei Schrottlieferungen an Stahlwerke (Kölner Abkommen) und selbständige Gießereien (Düsseldorfer Abkommen) vor Schadensersatzforderungen der Werke schützen – und zwar dann, wenn es sich um Schäden durch Explosionen von Hohl- und Sprengkörpern handelt, bei Stahlwerken auch durch radioaktive Kontaminationen. Die Abkommen sind in den letzten Jahren mehrfach verändert und ergänzt worden.

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