Entsorger-Verband BDE sieht sich durch Bundeskartellamt bestätigt

Das Bundeskartellamt warnt vor überhöhten Müllgebühren, schlechteren Entsorgungsdienstleistungen und unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen - das alles in Folge eines Monopolstrebens der Kommunen. Das geht aus einer Stellungnahme zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hervor. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) teilt eigenen Worten zufolge diese Besorgnis uneingeschränkt.

Wie das Bundeskartellamt auch, appelliert der BDE an das zuständige Bundesumweltministerium und die Bundesregierung, das aktuell laufende Gesetzgebungsverfahren für eine wettbewerbskonforme Ausgestaltung des Abfallrechts zu nutzen. BDE-Präsident Peter Kurth: „Monopolstrukturen, die den Kommunen den Erstzugriff auf alle Siedlungsabfälle sichern würden, wären das Ende der modernen und in zwei Jahrzehnten insbesondere durch das Engagement der privaten Unternehmen aufgebauten modernen Kreislaufwirtschaft in Deutschland, die heute die weltweit höchsten Recyclingquoten vorzuweisen hat.“

Ein Aushebeln aller Regeln eines fairen Wettbewerbs durch einseitige Bevorzugung der Kommunen würde aus Sicht des BDE nicht nur klar gegen geltendes EU-Recht verstoßen, sondern auch zu erheblichen Mehrbelastungen für die Bürger führen. BDE-Präsident Kurth: „Dort, wo auf Wettbewerb verzichtet wird, fehlen Transparenz, Effizienz und die objektive Vergleichbarkeit von Kosten. Die Zeche dafür zahlt am Ende der Bürger durch unverhältnismäßig hohe Gebühren. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz muss genau solchen Entwicklungen einen Riegel vorschieben.“

Nach Auffassung des BDE muss das künftige Kreislaufwirtschaftsgesetz das einseitige und nicht EU-konforme Altpapierurteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts (Juni 2009) überwinden. Peter Kurth: „Wir sind dafür, dass der gemischte Restmüll aus Haushalten unverändert in primärer Verantwortung der Kommunen bleibt. Aber alle getrennt erfassbaren Wertstoffe aus dem Siedlungsabfall gehören in den Wettbewerb und damit in die gewerbliche Sammlung.“

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