RP Kassel informiert über das elektronische Nachweisverfahren

Am 1. April tritt das elektronische Nachweisverfahren, das die Abfallentsorgung belegt, in Kraft. Beim Entsorgungsunternehmen Fehr in Lohfelden informierte das Regierungspräsidium (RP) Kassel gemeinsam mit Vertretern der Branche an einem Beispielbetrieb, was sich ab dem 1. April dieses Jahres zunächst für etwa 300 Betriebe in der Region und später für mehr als 1.000 Betriebe ändern wird.

Ab dem 1. April dieses Jahres sind die Nachweise über die Entstehung und die Entsorgungswege des Abfalls ausschließlich elektronisch zu führen. Der Abschied von den Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen in Papierform bedeute für die Erzeuger und Beförderer der Abfälle wie für die Entsorger und das aufsichtführende Regierungspräsidium eine enorme Umstellung und eine große Herausforderung, teilte das RP Kassel bei seiner Informationsveranstaltung mit. Gleichzeitig gehe es um die Einsparung von Millionen von Papierformularen und eine neue Qualität in der Kontrolle der Abfallströme.

Gesetzliche Grundlage für das elektronische Nachweisverfahren ist die „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung)“ die im Jahr 2006 veröffentlicht wurde und deren Umstellungsfrist im April abläuft. In ganz Deutschland gilt bislang eine Nachweisverordnung, die festlegt, mit welchen Papieren die Entsorgung von gefährlichen Abfällen gegenüber der Behörde zu dokumentieren ist. So sollen illegale Entsorgungen und damit Umweltschäden verhindert werden. Die Verordnung schreibt die Verwendung bestimmter Formulare vor (Entsorgungsnachweise, Übernahmescheine und Begleitscheine). Sie geben Auskunft über Herkunft, Abfallart, Transporteur und Entsorgungsanlage. Jede Tonne gefährlichen Abfalls soll damit von ihrem Entstehungsort bis zur Entsorgungsstelle kontrollierbar sein.

Ein kompliziertes Verfahren, das jede Menge Papier produziere: Der Begleitschein besteht aus einem Formularsatz mit sechs verschiedenfarbigen Durchschriften. Für jeden einzelnen Abfalltransport ist ein Formularsatz auszufüllen und entsprechend den Vorgaben an Behörden, Abfallerzeuger, Transporteure und Abfallanlagen zu verschicken.

Über eine Million Einzeldokumente allein in Hessen

Allein in Hessen wurden laut RP Kassel im vergangenen Jahr über 2000 achtseitige Entsorgungsnachweise in Umlauf gebracht. Jeder dieser Nachweise musste mehrfach kopiert und quer durch die Republik versandt werden. Dazu seien in Hessen über 150.000 Begleitscheine gedruckt, ausgefüllt und die sechs Durchschriften (insgesamt fast 1 Million Einzeldokumente) verschickt worden. Die Dokumente mussten darüber hinaus geheftet und mehrere Jahre aufbewahrt werden.

Ab April werden die Dokumente werden elektronisch erstellt, gespeichert, verschickt und archiviert. Die bisher erforderlichen Unterschriften werden durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt. Somit bleibe nachvollziehbar, wer die Dokumente unterschrieben hat und es wird gewährleistet, dass jede nach der Unterschrift erfolgte Veränderung an der Datei erkennbar wird, erläutert das RP.

Die Vorteile des neuen Verfahrens: Die Portokosten für den Versand der Formulare entfallen, die elektronischen Daten können in den Betrieben an anderer Stelle ohne großen Aufwand weiterverwandt werden. Auch die Zeitersparnis ist hoch: Es entfallen die Postlaufzeiten zwischen Erzeuger und Entsorger sowie der Behörde. Ab April sind elektronische Termin- und Mengenüberwachungen möglich, die den Erzeuger vor dem Ablauf von Entsorgungsnachweisen oder dem Überschreiten genehmigter Mengen warnen. Laut RP Kassel werden sich konkrete Einsparungen erst nach einiger Zeit abzeichnen, wenn den genannten Vorteilen die zusätzlichen Kosten für Hard- und Software gegenüber gestellt werden.

Aber die papierlose, volldigitale Welt ist noch nicht immer und auf jeder Ebene umsetzbar. Daher hat der Verordnungsgeber für die Erzeuger und Transporteure Übergangsfristen und Ausnahmen eingeräumt. So bleibt es beispielsweise dem Lkw-Fahrer überlassen, ob er bei Transportkontrollen die digitalen Daten vorlegt, oder ob er alle notwendigen Daten in beliebiger anderer Form mitführt. Er könnte die Abfall- und Entsorgungsinformationen sogar auf einen alten Bierdeckel schreiben. Wichtig sei nur, dass ein Straßenkontrolleur alle Informationen lesen kann und die korrekte Abfallentsorgung überprüfbar ist.

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