Anzeige

Müllmann bekommt im „Kinderreisebett-Fall“ in zweiter Instanz Recht

Ein Müllmann, der ein ausrangiertes Kinderbett mitgenommen hatte, hat mit seiner Klage gegen seine Kündigung auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg verwies in seinem gestrigen Urteil auf den fehlenden wirtschaftlichen Wert des Kinderbetts. Das LAG ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu.
Anzeige

Das Abfallentsorgungsunternehmen, bei dem der Müllmann angestellt war, hatte ihm im vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Grund: Der Mann, der seit über acht Jahren als Hofarbeiter im Rahmen der Altpapierentsorgung beschäftigt ist, fand ein Kinderreisebett in einem Altpapiercontainer. Das Unternehmem warf ihm Diebstahl vor. Den Aussagen zufolge sei der Müllmann durch vorhergehende Abmahnungen darauf hingewiesen worden, dass auch die Mitnahme zu entsorgender Gegenstände grundsätzlich verboten und nur im Falle ausdrücklicher Gestattung durch das Unternehmen erlaubt sei.

Gegen seine fristlose Kündigung hatte der Mann Klage eingereicht. Seine Klage war bereits vor dem Arbeitsgericht Mannheim erfolgreich. Gegen dieses Urteil hatte das Abfallentsorgungsunternehmen beim LAG Baden-Württemberg Berufung eingelegt.

Quelle: LAG Baden-Württemberg

Letzte Meldungen

Das RECYCLING magazin berichtet seit über 75 Jahren unabhängig und aktuell über die wirtschaftlichen, politischen und technischen Entwicklungen in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft. Ihr Maßstab ist ein qualitativ hochwertiger Journalismus mit allen Facetten einer modernen Berichterstattung. mehr

RECYCLING magazin ist Mitglied bei

© DETAIL Architecture GmbH

Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link