Batteriegesetz: Anmeldefrist läuft seit heute

Das neue Batteriegesetz tritt heute in Kraft. Auf Hersteller, Handel und Recycler kommen neue Pflichten und Verbote zu. Drei Monate haben die Inverkehrbringer von Batterien nun Zeit, sich in einem Portal des Umweltbundesamts (UBS) inzutragen.

Die Vorbereitungen laufen unter Hochdruck. Bis zum Stichtag muss alles fertig sein. Dann muss alles reibungslos klappen. Zeitgleich mit Inkrafttreten des Batteriegesetzes (BattG) zum 1. Dezember soll auch das neue Registrierungsportal des Umweltbundesamts (UBA) online gehen und so einfach und effizient wie möglich den neuen gesetzlichen Ansprüchen entsprechen.

Laut Paragraf 4 des Batteriegesetzes müssen sich alle Hersteller von Geräte-, Fahrzeug und Industriebatterien in einem zentralen Melderegister eintragen. Dieses Register ist über die Webseite des UBA zu erreichen. „Auf der UBA-Seite gibt es einen Link zur Abfallwirtschaft und dort richten wir unter ‚Batteriegesetz – BattG‘ das neue Portal ein“, sagt Annett Zeisler, Sachgebietsleiterin für den Vollzug für das BattG im Umweltbundesamt.

Lesen Sie in der heute (Dienstag, 1.12.) erscheinenden Ausgabe des RECYCLING magazins, welche Angaben für die Registierung erforderlich sind und welche Verbote und Quoten auf den Handel zu kommen.

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