BDE: Wettbewerbsfreie Inseln in Deutschland passen nicht zu EU-Grundsätzen

Anlässlich der ersten Lesung der „Begleitgesetze“ zum Lissabon-Vertrag, die der Deutschen Bundestag gestern durchführte, erwartet der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft, dass die parlamentarischen Gremien die im Entwurf systemfremd enthaltene Mitbestimmung der Kommunen in „Fragen der öffentlichen Daseinsvorsorge“ in den anstehenden Beratungen streichen.

Wie es in der heutigen Pressemitteilung des Verbandes dazu heißt, solle die deutsche Politik ihre in Zukunft besseren Einwirkungsmöglichkeiten in Brüssel dazu nutzen, der Entsorgungs- und Rohstoffwirtschaft angesichts ihrer überragenden Bedeutung für die Entwicklung des Industriestandortes noch gezielter als bisher die richtigen Rahmenbedingungen zu geben.

„Deutschland kann sich jetzt“, so BDE-Hauptgeschäftsführer Matthias Raith, „noch konsequenter als bisher für die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belange auf EU-Ebene engagieren.“

Der BDE erhofft sich durch die Gesetzesmaßnahme, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag erforderlich geworden ist, eine konsequente Berücksichtigung der EU-Grundsätze im Bereich der Wirtschafts- und Umweltpolitik, wie zum Beispiel der Freizügigkeit im Warenverkehr und der Vereinheitlichung von Rohstoff- und Umweltstandards auf hohem Niveau.

Das deutsche Bedürfnis zur Einrichtung von Autarkie-Inseln dürfte mit den Begleitgesetzen ebenso nicht mehr zeitgerecht sein wie der Versuch, rohstofffähige Abfälle aus dem europäischen Wirtschaftsgeschehen auszuklammern.

Der Verband erwartet, dass die parlamentarischen Gremien die im Entwurf systemfremd enthaltene Mitbestimmung der Kommunen in „Fragen der öffentlichen Daseinsvorsorge“ in den anstehenden Beratungen streichen.

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