Da die EU-Kommission weit über den von der Bundesregierung beantragten 18 Länder-Katalog hinaus gegangen ist, kann jetzt – so der DIHK in einer Pressemitteilung – die bis zu zweijährige Finanzierung von „Massen-Exportgeschäften“ zum Beispiel auch nach Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien oder auch die USA bis Ende 2010 abgesichert werden. Dies was bislang nicht möglich.
Der DIHK hatte sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass der Bund Kurzfristgeschäfte absichern kann, ohne mit großem Aufwand länderbezogene Einzel-Ausnahmegenehmigungen des Wettbewerbskommissars einholen zu müssen. Mit der umfassenden Freigabe aus Brüssel sei diese Forderung nun erfüllt.
Trotz ihres bislang engen Länderspektrums sind die Hermes-Kurzfristdeckungen laut DIHK inzwischen zur wichtigsten Absicherungsform der Exportkreditgarantien des Bundes geworden. Mit rund 12 Milliarden Euro im Jahr 2008 entfällt auf sie die Hälfte des gesamten Deckungsvolumens.
Mit der Ausweitung auf EU- und OECD-Länder wird sich die Nachfrage vermutlich deutlich erhöhen. Nun muss die Deckungsvergabe zügig und unbürokratisch vonstatten gehen, fordert die DIHK. Die Konditionen müssen sich dabei in einem marktüblichen Rahmen bewegen – es darf keinen „Krisenaufschlag“ geben.
Gleichzeitig appelliert die DIHK an die privaten Exportkreditversicherer, sich nicht völlig aus dem Kurzfristgeschäft zurückzuziehen. Denn ungeachtet der Entscheidung aus Brüssel gilt weiterhin der Vorrang der privaten vor der staatlichen Deckungsmöglichkeit.