Mindestlohn: Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeit eröffnet

Bereits im Frühjahr war der Mindestlohn von 8,02 Euro pro Stunde für die Abfallwirtschaft in das Entsendegesetz aufgenommen worden. Jetzt ist das Verfahren zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit durch die Veröffentlichung des gemeinsamen Antrags der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi im Bundesanzeiger eingeleitet worden.

„Die Mitglieder sind zuversichtlich, dass die Lohnuntergrenzen zu einer Qualitätssteigerung in der gesamten Branche führen werden. Um dies sicher zu stellen, begrüßen wir ausdrücklich, dass das Verfahren zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit nunmehr eingeleitet ist“, erklärte Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des Verbands kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU (VKS im VKU). Innerhalb einer Frist von drei Wochen können beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Stellungnahmen zu diesem Antrag eingereicht werden.

Noch immer fehlt eine Rechtsverordnung, damit der vereinbarte Tarifvertrag für die etwa 160.000 in der Entsorgungswirtschaft Beschäftigten auch greift. Durch die jetzt angestrebte Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit werde der vereinbarte Mindestlohn für alle Beschäftigten, also auch für diejenigen aus Betrieben, die nicht tarifgebunden sind, verbindlich festgesetzt, so Sichau.

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