Von den Förderungen im Güterkraftverkehr
können auch Altpapierentsorger profitieren

Altpapierentsorgungsunternehmen können grundsätzlich Gelder aus dem staatlichen Förderprogramm „De-Minimis“ in Anspruch nehmen. Dies teilte die IG Paro nach Absprache mit dem Bundesamt für Güterverkehr mit.

Danach sind alle Unternehmen „zuwendungsberechtigt“, die Güterkraftverkehr gemäß § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen, heißt es in der Pressemitteilung des Altpapierverbandes. Hierzu zählt die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Bei Nutzfahrzeuge muss das zulässige Gesamtgewicht allerdings über 12 Tonnen liegen und es muss für das im Antrag genannte Fahrzeug zumindest eine theoretische Mautpflicht bestehen, schreibt die IG Paro.

Im Rahmen des Förderprogrammes „De-Minimis“ können laut der Pressemitteilung je fahrzeugbezogene Maßnahme bis zu 2.000 Euro beantragt werden, beispielsweise für den Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen. Je personenbezogene Maßnahme können bis zu 800 Euro beantragt werden, zum Beispiel für Kosten der Sicherheitsausstattung und für Berufskleidung des Fahr-, Ladepersonals. Und je Maßnahme zur Effizienzsteigerung können laut IG Paro bis zu 1.400 Euro beantragt werden, zum Beispiel für den Erwerb von Telematiksystemen.

Der Verband weist darauf hin, dass der maximale Förderbetrag auf jährlich 33.000 Euro pro Unternehmen begrenzt ist. Er beträgt 600 Euro pro Fahrzeug (Stichtag: 31.10.2008).

Darüber hinaus können im Rahmen des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ laut IG Paro Zuschüsse für betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und für Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen beantragt werden.

Wie es in der Pressemitteilung des Verbandes weiter heißt, können bei den vorrangig geförderten betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer Zuschüsse von 60 Prozent gewährt werden. „Kleine und mittlere Unternehmen“ können sogar mit bis zu 70 Prozent gefördert werden.

Für 2009 gilt laut IG Paro eine Antragsfrist bis zum 15. Mai 2009 (Eingang beim Bundesamt für Güterverkehr). Wie der Verband weiter schreibt, ist das Förderprogramm zeitlich nicht befristet und gilt daher auch in 2010 und den Folgejahren.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.