Altpapierverträge sind einzuhalten
– keine Nachverhandlung mit Kommunen

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) weist Forderungen des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) zurück, „Verträge mit den Kommunen nachzuverhandeln“. Auch wenn die Altpapierbranche mitten in einer Wirtschaftskrise steckt, zählen Verlässlichkeit und Seriosität.

Das die Altpapierbranche mitten in einer Wirtschaftskrise steckt, daran gibt es laut Hubert Neuhaus nichts schön zu reden. Doch gerade in der Krise sind für den Vorsitzenden des Fachverbandes Papierrecycling, der zugleich bvse-Vizepräsident ist, Verlässlichkeit und Seriosität entscheidende Tugenden.

Die Altpapierbranche habe mit erheblichen Problemen zu kämpfen, heißt es in der bvse-Pressemitteilung, aber die Altpapierstrukturen in Deutschland hielten dieser Belastungsprobe stand.

Neuhaus: „Es gibt keine rechtlichen Grundlagen dafür, einmal geschlossene Verträge nicht einzuhalten. …. Das sagen wir in Richtung der Papierindustrie und das muss auch für den kommunalen Bereich gelten.“ Damit weist der bvse die Forderung des BDE zurück, Verträge mit den Kommunen nachzuverhandeln.

In diesem Zusammenhang rief Neuhaus in Erinnerung, dass gerade im letzten Jahr vor allem sehr große Altpapierunternehmen einen „knallharten Verdrängungswettbewerb“ gegen mittelständische Unternehmen geführt hätten, indem sie in Ausschreibungen „vollkommen überhöhte Festpreise“ geboten hätten und viele mittelständische Unternehmen das Nachsehen hatten. An diese Verträge müsse sich jetzt auch gehalten werden.

Wenn ein Vertrag beendet werden muss, weil er wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann, dann muss der Vertrag zurückgegeben und neu ausgeschrieben werden, fordert der bvse in seiner Pressemitteilung. In einem Schreiben an die kommunalen Spitzenverbände hat der bvse klar gestellt, „dass ein Nachverhandeln der kommunalen Verträge eine unzulässige de-facto-Vergabe wäre.“

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