BDSV: Scheitern des Umweltgesetzbuchs eher vorteilhaft

Der neue Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen, Rainer Cosson, sieht das Scheitern des Umweltgesetzbuches gelassen. In einem Kommentar bezweifelt er, ob der vorliegende Entwurf des Bundesumweltministers tatsächlich dazu geeignet gewesen wäre, mehr Transparenz im Umweltrecht und Vereinfachungen für die Betriebe zu schaffen.

Einiges spreche dafür, dass die Genehmigungsverfahren für betriebliche Anlagen über den gegenwärtigen Stand hinaus ausgeweitet, verkompliziert und verlängert worden wären, kritisiert Cosson den gescheiterten BMU-Entwurf. Natürlich würden die Spitzenverbände der Wirtschaft prinzipiell die Zusammenfassung zersplitterter Umweltgesetze und den Abbau bürokratischer Hürden begrüßen, doch das Kernstück der beabsichtigten Reform, die sogenannte „integrierte Vorhabengenehmigung“, sei nicht überzeugend gelungen, so der BDSV-Geschäftsführer.

Mit der „integrierten Vorhabengenehmigung“ sollten die Immissionsschutz- und die Wasserschutzgenehmigung zusammengeführt werden. Nach fast einheitlicher Auffassung der Praktiker aus Industrie und Wirtschaft liegt zudem nahe, dass bei künftigen Genehmigungsverfahren über Jahre hinweg Rechtsunsicherheiten neu geschaffen worden wären, schreibt Cosson.

Aus Sicht der BDSV ist es folglich zu begrüßen, dass Unkalkulierbarkeiten hinsichtlich zusätzlicher Belastungen zunächst ausgeräumt werden. Es kann aber auch nicht im Sinne der Unternehmen der Stahlrecycling- und Entsorgungsbranche liegen, am föderalen „Flickenteppich“ festzuhalten. Deshalb seien auch Bemühungen zu begrüßen, außerhalb des Umweltgesetzbuches einen bundeseinheitlichen Standard im Wasserrecht und im Naturschutzrecht zu realisieren. Auch hier werde sich die BDSV weiterhin in die Reihe der Verbände einordnen, die auch eine Teilreform stets darauf abklopfen wird, ob tatsächlich keine neuen Lasten für die Betriebe drohen.

Unabhängig vom zunächst zurückgestellten Projekt Umweltgesetzbuch ist die Aufgabenstellung zu sehen, das derzeitige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz umfassend zu überarbeiten, schreibt Cosson weiter. Der Bundesgesetzgeber ist gehalten, die Vorgaben aus der revidierten Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union in das deutsche Recht zu übertragen. Ob dies – wie ursprünglich beabsichtigt – im Rahmen eines Umweltgesetzbuches geschieht oder ob das Kreislaufwirtschaftsrecht eigenständig bleibt, sei – so Cosson – weniger relevant.

Der vorgegebene Zeitrahmen reicht bis Herbst 2010, so dass die Überarbeitung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes eines der ersten umweltrechtlichen Herausforderungen der kommenden Legislaturperiode sein wird. Die BDSV wird ihr besonderes Augenmerk darauf richten, dass die neue fünfstufige Abfallhierarchie praktikabel, das heißt hinreichend flexibel ausgestaltet wird. Beim „Ende der Abfalleigenschaft von Stahlschrott“ erwarte die Branche außerdem, dass sie rechtssicher erfolge und zudem deutlich vorverlegt werden kann.

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