DIHK-Register vor Umsetzung

Die Duale System Deutschland GmbH (DSD) hat erfolgreich die neue DIHK-Internetplattform getestet, die die im Rahmen der Verpackungsverordnung abzugebenden Vollständigkeitserklärungen listet. Der Echtbetrieb soll morgen beginnen.

„Die Daten unserer Kunden sind bei uns in seriösen Händen“, stellte die DSD nach dem ersten erfolgreichen Test der Plattform mit. … Damit steht ein zentrales Element der 5. Novelle der Verpackungsverordnung vor der Umsetzung“, betont Michael Wiener, Vertriebsdirektor der Duales System Deutschland GmbH (DSD).

DSD hat in den vergangenen Wochen sein Know-how und seine technischen Ressourcen dazu genutzt, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag beim Aufbau seiner Plattform wirksam zu unterstützen. Im Vordergrund standen dabei intensive Praxissimulationen.

Auch ein Belastungstest durch DSD, bei dem mehrere Tausend Datensätze gleichzeitig auf das DIHK-Portal übertragen wurden, verlief erfolgreich.

Leider hat offensichtlich noch kein anderes duales System dies geleistet, heiß es in der Pressemitteilung des führenden dualen Systems in Deutschland.

Zum Hintergrund: Mehrere duale Systeme müssen Daten eines einzigen Kunden, der seine Verpackungen auf verschiedene Dienstleister aufgeteilt hat, überspielen können. Spätestens im Mai müssen Hersteller zum ersten Mal eine Vollständigkeitserklärung über ihre Verkaufsverpackungen erstellen. Sie dient als Nachweis über Menge, Material, Vertriebs- und Entsorgungswege der in Verkehr gebrachten Verpackungen und wird auf der Internetplattform des DIHK zusammen mit den Mengendaten der Systembetreiber dualer Systeme hinterlegt. Nur die Vollzugsbehörden, also die Umweltministerien der Länder, haben Zugriff auf alle Daten und können dadurch wirksam die Einhaltung der Verpackungsverordnung kontrollieren.

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