Wohin mit den SLF-Rückständen?

Die Übergangsfrist für die Ablagerung heizwertreicher Massenabfälle läuft bald aus. Shredderbetreiber suchen nach Möglichkeiten, die Rückstände der Shredderleichtfraktion (SLF) anderweitig loszuwerden.

Vor zwei Jahren konnten die Shredderbetreiber mit Vertretern des Bundesumweltministeriums noch einen Aufschub erreichen. Schon damals sollte die Ablagerung verboten werden, doch per Ausnahmeregelung durften Abfälle abgelagert werden, deren Heizwert maximal 18.000 kJ/kg betrug. Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts (DepVereinfachV), die das Bundeskabinett abgesegnet hat, ist das voraussichtlich ab Mitte Juli dieses Jahres nicht mehr gestattet.

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