WEEE Update — RAL begrüßt strengere Regeln

Die RAL-Gütegemeinschaft Rückproduktion von Kühlgeräten begrüßt die von der EU Kommission vorgeschlagene Verschärfung der EU-Direktive zum Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Recycling (WEEE), mahnt aber zugleich „Miniumum Standards“ an.

Konsequentere und angepasste Sammel- und Recycling-Quoten sind aus Sicht der unabhängigen Organisation unabdingbar, wenn die ökologischen Ziele der WEEE-Directive erreicht werden sollen, heißt es in einer Pressemitteilung. Vermisst wird weiterhin die Vorgabe verbindlicher Mindeststandards.

Vor dem Hintergrund der bisher alles andere als zufriedenstellenden Sammel-Quoten wird es seitens der RAL-Gütegemeinschaft begrüßt, dass die EU die Effizienz der Sammelsysteme optimieren will und mit einer grundsätzlichen Sammel-Quote von 65 Prozent dieses Ansinnen untermauern will.

Dass die finanzielle Produzentenverantwortung sich künftig nach dem Willen der Kommission auch konsequenter auf die Einsammlung der Geräte ab Haushalt ausweiten soll, wird von RAL ebenfalls begrüßt, weil dadurch ebenfalls die Sammel-Quote angehoben wird.

Bei FCKW-haltigen Kühlgeräten sollte im Text des Artikels 11 aber verstärkt darauf hingewiesen werden, dass sich ein re-use hier verbietet und folglich bei der für diese Geräte vorgeschriebenen 80 Prozent-Quote nicht mit einberechnet werden können.
Der in dem neu geschaffenen Artikel 7 Nr. 4 vorgesehene späteste Zeitpunkt für die Einfuhr einer speziellen Sammelquote für Kühl- und Gefriergeräte erscheint aber aus Sicht der RAL-Gütegemeinschaft allzu lang in die Zukunft gerichtet zu sein.

Außerdem kritisiert RAL, dass die Möglichkeit der Erstellung von Mindeststandards für die Mitgliedstaaten nach wie vor noch eine Kann-Bestimmung, also keine Muss-Bestimmung ist. RAL geht aber davon aus, dass die Mitgliedstaaten der EU ihrer Verpflichtung zum Schutz der Ozonschicht und des Klimas künftig verstärkter als bisher nachkommen werden und hofft auf bessere nationale Umsetzung der eh schon vorhandenen Bestimmungen der EU-VO 2037/2000.
WEEE Update — RAL begrüßt strengere Regeln

Die RAL-Gütegemeinschaft Rückproduktion von Kühlgeräten begrüßt die von der EU Kommission vorgeschlagene Verschärfung der EU-Direktive zum Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Recycling (WEEE), mahnt aber zugleich „Miniumum Standards“ an.
Konsequentere und angepasste Sammel- und Recycling-Quoten sind aus Sicht der unabhängigen Organisation unabdingbar, wenn die ökologischen Ziele der WEEE-Directive erreicht werden sollen, heißt es in einer Pressemitteilung. Vermisst wird weiterhin die Vorgabe verbindlicher Mindeststandards.

Vor dem Hintergrund der bisher alles andere als zufriedenstellenden Sammel-Quoten wird es seitens der RAL-Gütegemeinschaft begrüßt, dass die EU die Effizienz der Sammelsysteme optimieren will und mit einer grundsätzlichen Sammel-Quote von 65 Prozent dieses Ansinnen untermauern will.

Dass die finanzielle Produzentenverantwortung sich künftig nach dem Willen der Kommission auch konsequenter auf die Einsammlung der Geräte ab Haushalt ausweiten soll, wird von RAL ebenfalls begrüßt, weil dadurch ebenfalls die Sammel-Quote angehoben wird.

Bei FCKW-haltigen Kühlgeräten sollte im Text des Artikels 11 aber verstärkt darauf hingewiesen werden, dass sich ein re-use hier verbietet und folglich bei der für diese Geräte vorgeschriebenen 80 Prozent-Quote nicht mit einberechnet werden können.
Der in dem neu geschaffenen Artikel 7 Nr. 4 vorgesehene späteste Zeitpunkt für die Einfuhr einer speziellen Sammelquote für Kühl- und Gefriergeräte erscheint aber aus Sicht der RAL-Gütegemeinschaft allzu lang in die Zukunft gerichtet zu sein.
Außerdem kritisiert RAL, dass die Möglichkeit der Erstellung von Mindeststandards für die Mitgliedstaaten nach wie vor noch eine Kann-Bestimmung, also keine Muss-Bestimmung ist.

RAL geht aber davon aus, dass die Mitgliedstaaten der EU ihrer Verpflichtung zum Schutz der Ozonschicht und des Klimas künftig verstärkter als bisher nachkommen werden und hofft auf bessere nationale Umsetzung der eh schon vorhandenen Bestimmungen der EU-VO 2037/2000.

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