Gericht gibt Antrag der Sporkenbach Ziegelei statt

Verwaltungsgericht Magdeburg: Keine Brandgefahr auf der Tongrube Vehlitz – Auflagen des Landesamt für Geologie und Bergwesen nicht zulässig.

Auf der Tongrube in Vehlitz (Sachsen-Anhalt) besteht keine Brandgefahr. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom Freitag hervor.

In einem Eilantrag hat sich die Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern gegen eine Entscheidung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) durchgesetzt. Die LAGB hatte dem Unternehmen Ende April zahlreiche Brandschutzauflagen erteilt, die eine weitere Verfüllung der Grube praktisch unmöglich gemacht hätten.

Diese Auflagen waren dem Gerichtsentscheid zufolge jedoch nicht zulässig. Nach dem Gerichtsentscheid darf das Unternehmen seine Arbeit gemäß der Betriebsplanzulassung aus dem Jahr 2004 in vollem Umfang wieder aufnehmen.

„Wir sehen durch den aktuellen Gerichtsentscheid unsere Auffassung bestätigt“, sagte Sporkenbach-Geschäftsführer Stefan Strohm. „Die Tongrube in Vehlitz war und ist sicher, und wir tun alles dafür, dass sie auch in Zukunft keine Gefährdung für Mensch und Umwelt darstellt“.

In seiner Entscheidung hält das Gericht „das Bestehen einer konkreten Brandgefahr durch Selbstentzündung und ausströmende Gase nach summarischer Prüfung nicht für gegeben“.

Die LAGB hatte unter anderem gefordert, den Verfüllbereich mit einer mindestens ein Meter mächtigen Tonschicht abzudecken sowie eine Gasabsaugungs- und Reinigungsanlage zu installieren. Dies ist nach Ansicht des Gerichts aber nicht erforderlich. Das gilt ebenso für die geforderte Beschränkung des Fahrzeugverkehrs auf der Tongrube.

Die aktuelle Entscheidung ist bereits der zweite juristische Erfolg des Unternehmens. Anfang April hatte das Gericht bereits einem Eilantrag von Sporkenbach gegen den Sofortvollzug des sogenannten Teilrücknahmebescheids der LAGB stattgegeben. Danach darf das Unternehmen bis auf weiteres alle 29 genehmigten Abfallarten zur Verfüllung der Tongrube nutzen.

Das Landesamt wollte durchsetzen, dass nur noch vier Abfallarten eingesetzt werden dürfen. Eine endgültige Entscheidung soll das Hauptsacheverfahren bringen, das derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig ist.

Auch die Schwefelwasserstoff- und Feinstaub-Imissionen in Vehlitz stellen keine Gefährdung dar. Dies hat ein aktuelles Gutachten des Instituts Öko-Control ergeben.
Die Untersuchung wurde nach Auflagen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) für die Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern erstellt, die beide Tongruben betreibt.

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