Strafverfahren gegen Gerke in Willich eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat das Verfahren gegen Hermann-Josef Gerke nach § 170 Absatz 2 StPO beendet. Wie Rechtsanwalt Dr. Günther Teufel heute dem RECYCLING magazin mitteilte, handelt es sich um eine „Einstellung erster Klasse“.

Zum Hintergrund: Die Firma Städtereinigung Gerke wurde im Herbst vergangenen Jahres beschuldigt, im nordrhein-westfälischen Willich Teile des eingesammelten Altpapiers abgezweigt und auf eigene Rechnung verkauft zu haben.

Gerke hatte sich damals zwar offiziell nicht schuldig bekannt, aber der Stadt 200.000 Euro Schadensersatz überwiesen. Gerkes Rechtsanwalt Günter Teufel wies jedoch damals schon darauf hin, dass der Betrag lediglich unter „Vorbehalt der Rückforderbarkeit“ gezahlt wurde, und nicht einmal zivilrechtlich ein Schuldanerkenntnis darstellt.

Die Stadt Willich hat damals bereits signalisiert, das sie die Geschäftsbeziehungen –der Vertrag mit Gerke läuft bis Ende 2008 – nicht weiter strapazieren wolle. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft gegen Gerke wegen des Verdachts auf Untreue oder auf Betrug ermittelt.

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