Hauptverfahren gegen Trienekens eröffnet

Der Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens muss sich nun doch vor Gericht wegen dem Vorwurf der Bestechung verantworten. Wie das Bonner Landgericht mitteilte, soll die Hauptverhandlung voraussichtlich Ende März oder Anfang April eröffnet werden.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte Trienekens vor zwei Jahren angeklagt, einen Amtsträger im Rhein-Sieg-Kreis bei den Ausschreibungen für die Privatisierung einer Kompostanlage mit einer Million Euro bestochen zu haben. Wegen gesundheitlicher Probleme des Angeklagten wurde das Verfahren jedoch ausgesetzt. Nun werde die Verhandlung stundenweise aus Rücksicht auf Trienekens Gesundheit fortgesetzt. Mehrere Gutachten verschiedener medizinischer Sachverständiger hätten ergeben, dass Trienekens verhandlungsfähig sei – allerdings unter Einhaltung gewisser zeitlicher Grenzen.

Neben der Anklage vor dem Bonner Landtag erwartet den rheinischen Entsorgungsunternehmer eine Verhandlung wegen Untreue vor dem Kölner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft Trienekens und weiteren Beschuldigten laut Anklageschrift vor, von 1996 bis 2002 Zahlungen an ein Schweizer Unternehmen geleistet und so eine schwarze Kasse aufgebaut zu haben. Insgesamt sollen Beträge in einer Größenordnung von 14,6 Millionen D-Mark geflossen sein. Wie das Kölner Landgericht mitteilte, sind einige der Taten inzwischen verjährt. Zehn der insgesamt 37 Delikte mit einem Volumen von etwa 3,3 Millionen D-Mark seien betroffen. Termine für die Hauptverhandlung seien noch nicht bestimmt worden.

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