Oberflächen-/Sickerwasser: LAGA hat ihre Richtlinien überarbeitet

Die LAGA-Mitteilung 28 wurde redaktionell überarbeitet. Der ungültige und durch die LAGA-Mitteilung 33 ersetzte Teil 1 „Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen Untersuchungen von Abfällen, verunreinigten Böden und Materialien aus dem Altlastenbereich (EW 98)“ wurde gestrichen.

Im Rahmen der Überwachung von Deponien kommt der Untersuchung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser besondere Bedeutung zu. Die Untersuchungen sind vor der Errichtung, während der Betriebsphase und in der Nachsorgephase erforderlich. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus den Vorgaben der TA Abfall Anhang G, der auch für die TA Siedlungsabfall Anwendung findet.

Die Überwachung der Grund-, Sicker- und Oberflächenwasserqualität bei Deponien erfolgt bislang in der Regel entsprechend den Vorgaben der „Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen und chemischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Abfällen (WÜ/77)“. Um den seit Erstellung dieser Richtlinie gewonnenen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, wurde von den zuständigen Behörden darüber hinaus häufig eine Erweiterung des vorgegebenen Überwachungsumfanges, insbesondere der organischen Inhaltsstoffe, vorgenommen. Die folgenden Überlegungen zur Festlegung von Messprogrammen sollen sowohl bei der Eigenüberwachung im Rahmen der Betreiberpflichten als auch bei der behördlichen Überwachung berücksichtigt werden. Der Anwendungsbereich umfasst Deponien jeglicher Art. Diese Technischen Regeln ersetzen die Richtlinie WÜ/77.

Wie die LAGA mitteilt, steht die geänderte Fassung zum Download unter

http://laga-online.de/laganeu/images/stories/pdfdoc/
veroeffentlichungen/Mitteilung%2028%20Ueberarbeitung_2008.pdf

bereit.

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