ElektroG: Fortschreibung des Monitoring-Leitfadens bietet Chance für Verbesserungen

Das Umweltbundesamt (UBA) arbeitet derzeit an einer Fortschreibung des Leitfadens zum Monitoring gemäß Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG). Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung sieht hierin eine Chance, „entstandenen Missbrauch und ökologische Rückschritte bei Sammlung und Verwertung“ entgegenzuwirken.

Andreas Habel vom bvse kritisiert unter anderem die langen Transportwege. Sie entstünden dadurch, dass das ElektroG örtlich und zeitlich unvorhersehbare Abholverpflichtung vorgibt. Habel: „Insbesondere neue große zentrale Behandlungsanlagen ziehen heute deutschlandweit Materialien an. In der Folge versuchen die Logistiker ihre Transporte durch Umladung zu optimieren, was wiederum die Qualität der Altgeräte massiv beeinträchtigt.“

Der bvse weist darauf hin, dass es unstrittig sei, dass mehrfaches Umladen nicht nur die geforderte Materialqualität verschlechtert, sondern auch die Schadstoffproblematik unnötig verschärfe. Man sollte also kurze Transportwege realisieren, so dass die Container von der kommunalen Übergabestelle auf direktem Wege zum zertifizierten Erstbehandler gefahren werden. Zu prüfen sei, inwieweit auch das Monitoring hierzu beitragen kann.

Ein weiteres Problem sei die oftmals vorkommende Vorsortierung der Altgeräte, die ohne Schadstoffentfrachtung vorgenommen werde, um werthaltige Geräte zu entnehmen. Dadurch werden dem Erstbehandler nicht nur werthaltige Geräte entzogen, der Erstbehandler stehe dann regelmäßig vor dem Problem, dem jeweiligen Abholcode keine Mengen und Sammelgruppen mehr zuordnen zu können.

So könne diese Problematik laut bvse dadurch entschärft werden, dass eine eindeutige Beschreibung der Tätigkeitsmerkmale einer Erstbehandlungsanlage in dem Monitoringleitfaden aufgenommen wird. Die Erstbehandlung müsse ausschließlich als Tätigkeit definiert sein, die erst nach Übergabe der Altgeräte an einer Anlage erfolgt, deren Arbeitsschritte die selektive Behandlung nach Anhang III des ElektroG einschließt und die zudem gemäß ElektroG zertifiziert ist.

Weiterer Ansatzpunkt für mögliche Qualitätsverbesserungen sind die festzulegenden Pauschalquoten. Sie sind als Instrument der praktischen Handhabung des Monitoringverfahrens laut bvse zwar grundsätzlich zu begrüßen, allerdings dürften sie nur in den Fällen zugelassen sein, in denen nachgewiesen wird, dass aufgrund der Kenntnisse über den Stand der Technik, die Verwertung in den festgelegten Größenordnungen im nachgeschalteten Verfahren garantiert werden kann.

Das Monitoring könnte jedoch an einigen Stellen auch vereinfacht werden, so Habel, beispielsweise dort, wo unnötige Dokumentationstiefen bestehen. Diese könnten abgespeckt werden, weil offensichtlich weder rechtliche noch ökologische Bedenken an einer Verwertungsmaßnahme bestehen.

Nach den Worten von Andreas Habel hätten erste Erfahrungen mit der Umsetzung des Monitoring-Leitfadens ergeben, dass die Abschätzung der Gerätekategorien im Input insgesamt zu kompliziert geraten ist.

Der bvse schlägt hier vor, eine Regelung einzuführen, die auf der Festlegung von Referenzwerten beruht. Diese Referenzwerte könnten über die Anteile der Gerätekategorien je Sammelgruppe gebildet werden und als statistische Basis für die fortlaufenden Berechnungen im Berichtsjahr dienen.

Erhebungen der EAR über Zusammensetzungen der Sammelgruppen könnten dabei als Basis genutzt werden. Damit werde nach Einschätzung von Andreas Habel der Erhebungsaufwand reduziert, ohne die Überprüfbarkeit beziehungsweise die Transparenz der Stoffströme zu beeinträchtigen.

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