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Bundesrat beschließt geänderte VerpackV-Novelle

Der Bundesrat hat heute die Novelle der Verpackungsverordnung mit nur geringfügigen Änderungswünschen beschlossen. Der Zwang zum Anschluss an ein duales System für alle Inverkehrbringer von Verpackungen wird demnach ebenso kommen wie die umstrittene Vollständigkeitserklärung der Hersteller. Damit sind Systeme der Selbstentsorgung abgeschafft, Trittbrettfahrer wiederum haben es in Zukunft schwerer.
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Die Möglichkeit, den Kunden die Rückgabe von Verpackungen im Geschäft anzubieten und sich auf diese Weise aus dem dualen System auszuklinken, wird es nun nicht mehr geben. Mit dieser so genannten Selbstentsorgung hatten in den letzten Jahren einige große Einzelhandelsketten die Lizenzgebühren umgangen – Kritiker hatte allerdings immer darauf hingewiesen, dass nur wenige Kunden ihren Plastikmüll zurück ins Geschäft bringen.

Der Bundesverband der Selbstentsorger von Verkaufsverpackungen (BSVV) hat bereits den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt für den Fall, dass die Selbstentsorgung verboten würde. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hatte ebenfalls im Vorfeld gefordert, diesen Entsorgungsweg zu erhalten. Ein entsprechender Punkt in der Änderungsvorlage des Ausschusses wurde heute allerdings nicht mitbeschlossen.

Mit den Änderungsanträgen des Bundesrates müssen sich jetzt noch einmal das Bundeskabinett und der Bundestag beschäftigen. Das Bundesumweltministerium rechnet allerdings nicht mehr mit Schwierigkeiten; Ende Februar sollte ein rechstkräftiger Beschluss vorliegen.

Die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), die führende Unternehmen des Handels, der Konsumgüter- und der Verpackungsindustrie sowie der Recyclingwirtschaft vertritt, reagierte erleichtert. Ihr Vorsitzender Werner Delfmann sagte, dass Verbraucher sich über sinkende Kosten für die Sammlung freuen könnten, Industrie und Handel wiederum über den Wegfall von Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrer.

Quelle: eigene Recherche, AGVU

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