Zu hohe bürokratische Hürden

Verbände der Kreislaufwirtschaft mahnen moderate und praxisnahe Anwendung der Abfallverbringungsverordnung bei Abfällen der grünen Liste an.
Rainer Sturm, pixelio.de

Im Rahmen der Anhörung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (Laga) zum überarbeiteten Entwurf der Laga-Mitteilung 25 begrüßen die privaten Verbände der Kreislaufwirtschaft BDE, BDSV und VDM die Aktualisierung der Vollzugshilfe zur Abfallverbringung.

Die Laga-Mitteilung gebe den Überwachungsbehörden eine Hilfestellung für die Anwendung der Abfallverbringungs-verordnung (VVA), in der zum 1. Januar 2016 Änderungen im Hinblick auf Nachweispflichten für Abfallverbringungen veranlassende Personen wirksam geworden sind.

Allerdings stellen die Verbände Mängel im Detail fest. So werden nicht alle durch die Änderung der VVA entstandenen Unklarheiten für Unternehmen beseitigt, heißt es in der Stellungnahme. Die Verbände sehen insbesondere bei der Verbringung von Abfällen der sogenannten grünen Liste zu hohe bürokratische Hürden in Form von Nachweispflichten auf sich zukommen.

Bei der Verbringung der ungefährlichen Abfälle der grünen Liste sollten die Überwachungsbehörden vor Ort die VVA deshalb im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes praxisnah anwenden, heißt es weiter. Gerade vor dem Hintergrund, dass nicht überall in Europa moderne Recyclinganlagen zur Verfügung stehen, sei es wichtig, den Transport entsprechender Abfälle möglichst unbürokratisch zu ermöglichen. Eine zu restriktive Anwendung der Abfallverbringungsverordnung könnte das Recycling als Entsorgungsoption ausbremsen, heißt es abschließend.

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