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SCHLAGWORTE: Wälzungsmechanismus

EEG-Ausgleichsmechanismus entlastet kommunale Stromvertriebe

| Der Bundestag hat heute die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Demnach sind Stadtwerke nicht mehr verpflichtet, bei der Strombeschaffung Mengen einzukaufen, die nach dem EEG gefördert werden. Für die Betreiber von EEG-Anlagen wird sich nichts ändern, sie behalten ihren Anspruch auf vorrangige Einspeisung zu gesetzlich festgelegten Tarifen.
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