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Tongruben

  • Ein Tag vor dem geplanten Beschluss des Bundeskabinetts zur so genannten Deponievereinfachungs-Verordnung mahnt der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) ein konsequentes Vorgehen an. So müsse die Novelle der Bundesbodenschutz-Verordnung „gerichtsfeste“ Rechtsgrundlagen schaffen. Um die Abfallablagerung in Tongruben zu vermeiden, sollten künftig nur noch mineralische Abfälle mit festgelegten Grenzwerten außerhalb von Deponien abgelagert werden dürfen.

  • Verfüllungen von Ton- oder Kiesgruben mit kunststoffhaltigen Gewerbeabfällen soll es auch künftig in Bayern nicht geben. Das betonte Umweltminister Otmar Bernhard heute bei der Unterzeichnung einer entsprechenden ‚Gemeinsamen Erklärung‘ mit den Verbänden der Entsorgungswirtschaft.

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