Anzeige

SCHLAGWORTE: strittig

Gericht befasst sich mit Geschäftsgeheimnissen von Streckenhändlern

| Die Frage, ob ein Streckenhändler bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von grün gelisteten Abfällen im entsprechenden Versanddokument auch Namen und Kontaktdaten des Abfallerzeugers oder -einsammlers eintragen muss, hat nun das Verwaltungsgericht Mainz beschäftigt. Wie die BDSV in ihrem Newsletter mitteilt, habe das Gericht erhebliche Zweifel geäußert, ob eine solche Verpflichtung der Streckenhändler besteht. Abschließend festgelegt habe es sich jedoch nicht.
Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Business Information GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Business Information GmbH jederzeit widerrufen.
close-link