Das Verbot von Barzahlungen für Metallschrotte ist in England und Wales am 3. Dezember in Kraft getreten. Damit dürfen Recyclingbetriebe nur noch auf elektronischem Wege oder mit Schecks für angelieferten Metallschrott bezahlen
Das Verbot von Barzahlungen für Metallschrotte ist in England und Wales am 3. Dezember in Kraft getreten. Damit dürfen Recyclingbetriebe nur noch auf elektronischem Wege oder mit Schecks für angelieferten Metallschrott bezahlen
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