Das Angebot richte sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, die durch die bis zum 31. Mai 2018 zu erfüllende letzte Registrierungsstufe betroffen sind.
Das Angebot richte sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, die durch die bis zum 31. Mai 2018 zu erfüllende letzte Registrierungsstufe betroffen sind.
Abfall fällt eigentlich nicht unter das neue EU-Chemikalienrecht REACH. Trotzdem bringt REACH für den Bereich Recycling umfassende Verpflichtungen mit sich. Mit der Broschüre „REACH und Recycling“ gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle im REACH-Verfahren betroffenen Unternehmen jetzt eine Orientierungshilfe, damit sie ihre Verpflichtungen erfüllen können.
Recycler haben volle Herstellerpflichten nach REACH – und müssen vorregistrieren.
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