Der stoffliche Verwerter von Mineralfasern Woolrec muss 3.000 Tonnen des Stoffes Woolit wegen seines Gefährdungspotenzials entsorgen oder verwerten. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. Die Beschwerde der Firma gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen wurde damit zurückgewiesen.