Veolia Umweltservice begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass Städte und Gemeinden künftig Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn sie im Wettbewerb mit Privaten Leistungen anbieten. „Das Umsatzsteuerprivileg war bisher ein Ineffizienz-Puffer für kommunale Entsorger“, so Thorsten Grenz, CEO der Veolia Umweltservice. Während das neue KrWG die kommunale Monopolisierung stärke, werde das BFH-Urteil zu mehr Fairness im Wettbewerb mit öffentlich-rechtlichen Entsorgern führen.